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Corona Krise, und nun? Wie Sie die dramatischen Veränderungen in Ihrem Unternehmen bewältigen können. Zum Weiterlesen bitte scrollen

Der Abnahmestopp der Industrie, Betriebsschließungen der Kunden und Lieferanten und unvorbereitet sein für digitale Geschäftsprozesse

führen zu drängenden Veränderungen in Ihrem Unternehmen

Kapazitäten anpassen. Kurzarbeit einführen. Warenlager finanzieren. Mit Banken und Leasinggebern vehandeln. Geschäftsmodell digitalisieren und IT ausbauen.

Die KFW unterstützt die Finanzierung des Leistungsausfalls

Laufende Kosten: Miete, Löhne, Energiekosten

Kosten der Strukturanpassung, Werbung und Entwicklung

Investitionen und vorfinanzierte Aufträge

Die Hausbanken sind bereit, die Finanzmittel auszugeben, unter bestimmten Anforderungen:

Der Finanzierungsbedarf muss nachvollziehbar berechnet werden.

In der Regel werden detaillierte Planungen eines fachkundigen Beraters gefordert.

Die Planungen müssen von einem Dritten Branchenkenner plausibilisiert werden.

Es muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen grundsätzlich tragfähig ist und in der nahen Zukunft in der Lage sein wird, sein Eigenkapital wiederherzustellen und den aufgenommenen Liquiditätszuschuss wieder zurückzuzahlen.

Es gibt auch kleinere Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wir sind genau für diese Anforderungen spezialisiert.

Wir haben gute Verbindungen zu den Kreditinstituten.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen aus den Krisenjahren 2008-2012.

Wir haben Antworten auf Ihre Fragen.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Wenn Sie einen externen Gesprächspartner suchen, der gewünschten Veränderungsvorhaben gemeinsam mit Ihnen noch schneller realisiert, dann sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen.

Erste Informationen erhalten Sie unter www.duhatschek-winkler.de

Erforderliche Unterlagen für eine Liquiditätshilfe

Erforderliche Unterlagen für Beratungskostenzuschüsse

Die unten stehenden Links helfen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld KUG: "FAQ zu Kurzarbeit des BMAS" - Stand 16.03.2020

Die Beantragung des KUG erfolgt zweistufig bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit: zunächst erfolgt die schriftliche "Anzeige über Arbeitsausfall" durch den Arbeitgeber, nach der Prüfung und Genehmigung kann der "Leistungsantrag auf KUG" gestellt werden

Weitere Informationen zu den Erleichterungen des KUG aufgrund des Corona-Virus gibt es in den "News des Bundesagentur für Arbeit"

Weitere Informationen der KFW: Kredite für Unternehmen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Liste der Förderprogramme

Haben Sie Fragen? Was dürfen wir für Sie tun?

Lassen Sie uns über die Herausforderungen sprechen, denen Ihr Unternehmen gegenübersteht.

Rufen Sie 07231 78 17 33 an oder schreiben Sie uns info@duhatschek-winkler.de

Duhatschek und Winkler GmbH | Unternehmensberatung und Executive Coaching

Lärchenstraße 19 | 75217 Birkenfeld | Telefon 07231 / 781733

Created By
Rudi Duhatschek
Appreciate

Credits:

Erstellt mit Bildern von Elevate • Didier Weemaels • Helloquence