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Mitarbeiter werben, Prämie sichern!

Kleine Anleitung für die richtige Vorgehensweise

Viele von euch wissen sicherlich bereits von der Möglichkeit Mitarbeiter zu werben und dafür eine kleine Prämie vom Arbeitgeber zu erhalten. Weil wir dazu in der letzten Zeit einige Nachfragen erhalten haben, fassen wir die wichtigsten Eckpunkte nochmals für euch zusammen.

Warum gibt es eigentlich eine Prämie?

Geregelt ist das Prozedere in der Konzernbetriebsvereinbarung „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ vom 20.12.2017 (Gerne könnt ihr diese auch bei uns im Büro einsehen). Beabsichtigt ist, dass Securitas mit eurer Hilfe motivierte und qualifizierte Mitarbeiter gewinnen will und euer Engagement zur Personalgewinnung durch Zahlung einer Prämie fördern will.

Wer kann die Prämie in Anspruch nehmen?

Prämienberechtigt sind Beschäftigte der Securitas in einem ungekündigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und deren Tätigkeit keinen Bezug zum Personalbereich hat. Nicht zu den Berechtigten zählen daher auch Bereichsleiter, Supervisoren, Vertriebsmitarbeiter usw.

Mitarbeiter werben Mitarbeiter Programm von Securitas

Welche Voraussetzungen muss der Angeworbene erfüllen?

Wichtig ist, dass der Geworbene nicht für Securitas tätig ist (Bereichswechsel unterfallen daher nicht der Regelung) und auch in der Vergangenheit nicht für das Unternehmen gearbeitet hat. Darüber hinaus darf der Arbeitsplatz nicht durch einen Arbeitsvermittler oder Bildungsträger vermittelt worden sein.

Was müssen Werber und Angeworbener gegenüber der Firma mitteilen?

Nicht viel. Geregelt ist die Vorgehensweise in der Anlage 2 zur Konzernbetriebsvereinbarung (Kann auch im Downloadbereich unserer Seite heruntergeladen werden). Der Angeworbene muss daher schriftlich mitteilen, von wem er angesprochen wurde und das ihm bekannt ist, dass der Werber dafür eine Prämie erhalten kann. Beide, das heißt Werber und Geworbener, müssen das Formular unterschreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Beworbene bei Ausfüllung des Bewerbungsbogens den Hinweis auf eine Werbung durch einen bei Securitas Beschäftigten erteilt.

Wichtig: Der Nachweis der Vermittlung muss binnen 10 Tagen nach Unterschrift des Arbeitsvertrages in der Personalabteilung vorliegen!

Unter welchen Voraussetzungen wird die Prämie ausbezahlt?

Sofern der Angeworbene ein Vollzeitarbeitsverhältnis (173 Stunden) oder ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeitarbeitsverhältnis abschließt, besteht Anspruch auf eine Prämie. Außerdem besteht ein Anspruch nur dann, wenn der Geworbene (sofern vereinbart) die Probezeit von 6 Monaten bestanden hat.

Wichtig: Kein Anspruch auf Zahlung besteht bei Abschluss eines kurzfristigen Arbeitsverhältnisses und/ oder einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob oder 450 € Job).

In welcher Höhe werden Prämien gezahlt?

Die Höhe der Prämiensätze wird in der Anlage 1 zu der Konzernbetriebsvereinbarung geregelt und richtet sich nach der Verwendung und Qualifikation des Mitarbeiters:

  • Azubi zur SKSS oder FKSS = 250,00 €
  • Empfangskraft = 500,00 €
  • Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkunde gem. § 34 a GewO = 500,00 €
  • Buchhalter/Lohnabrechner = 750,00 €
  • GSSK oder Werkschutzfachkraft = 750,00 €
  • FKSS oder SKSS = 750,00 €
  • Luftsicherheitsassistent/ Luftsicherheitskontrollkraft (Qualifikation gemäß § 5 bzw. §§ 8, 9 Luftsicherheitsgesetz) = 750,00 €
  • Servicetechniker/Monteure (für Sicherheitstechnik) = 750,00 €
  • Meister für Schutz und Sicherheit = 1.000,00 €
  • Feuerwehrmann (B1) = 1.000,00 €
  • Feuerwehrmann (B3) = 2.000,00 €
Wichtig: Teilzeitarbeitsverhältnisse werden nur anteilig nach Arbeitsstunden ausgezahlt!

Fazit

Eine klassische WIN-WIN Situation für Mitarbeiter und Firma!

Daher: Fleißig Mitarbeiter werben, Prämie sichern, Firma glücklich machen und euch belohnen!

FRAGEN ODER ANREGUNGEN ZUM THEMA?

betriebsratregionberlin@securitas.de@securitas.de
Created By
Martin Krauzig
Appreciate

Credits:

Erstellt mit einem Bild von Bru-nO - "money bank note banknote"

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