Loading

Wanderfahrten Gymnasium Kaltenkirchen

Vorwort

Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind Klassenfahrten ein besonderer Bestandteil des schulischen Lebens. Sie ermöglichen es, die Klassengemeinschaft zu stärken, neue soziale Bindungen zwischen den Schülerinnen und Schülern aufzubauen oder bereits bestehende Bindungen zu festigen. Zudem ist eine Klassenfahrt stets mit dem Besuch von kulturellen Einrichtungen, wie z. B. Museen, verbunden, um im Idealfall einen curricularen Anknüpfungspunkt zum Unterricht herstellen zu können. Zu den Wanderfahrten zählen nicht nur Klassenfahrten. Austauschfahrten oder Wandertage zählen ebenso dazu, wie andere pädagogische Angebote, die das Lernen an einem anderen Ort ermöglichen.

Am Gymnasium Kaltenkirchen fahren die Klasse 5, 8 und Q1 regulär und verpflichtend auf Klassenfahrt. Unsere Schule bietet zudem weitere Angebote, wie die AG - "im Schnee" oder Austauschfahrten nach Frankreich und Russland an. Im Folgenden wird das Wanderfahrtenkonzept vorgestellt.

Wanderfahrtenkonzept

Grundsätze Austauschfahrten

  • Austauschfahrten sollen nach Möglichkeit stattfinden
  • Kostenobergrenze: Für alle Fahrten wird eine Kostenobergrenze von 500,- Euro angestrebt.
  • Die anfallenden Kosten müssen zusätzlich zu den Kosten der Klassenfahrten und Wandertagen von den Eltern getragen werden.
  • Teilnahme: Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.
  • Reiseziel: Russland, Frankreich
  • Zeitraum: Ein Zeitraum ist auf Grund der unterschiedlichen Ferienzeiten in den Austauschländern nicht genau festlegbar.
  • Hinweis: Die Frankreichfahrt kann bisher nur in Kooperation mit der DBS erfolgen.

Austauschfahrt nach Russland

Aufgrund der militärischen Auseinandersetzung Russlands mit der Ukraine ist die Austauschfahrt bis auf Weiteres ausgesetzt. Der Russischfachschaft ist es weiter ein Anliegen, Schülerinnen und Schüler aus West und Ost zusammenzubringen, neue bereichernde Erfahrungen zu machen und gegenseitige Vorurteile abzubauen.

Bitte beachten Sie die Stellungnahme der Russischfachschaft.

  • Ansprechpartner: z.Z. Frau Messer, Frau Onken
  • Kostenobergrenze: ca. 500,- Euro
  • Teilnahme: freiwillig, einmalige Teilnahme
  • Voraussetzung: Russisch wird als Fach bzw. Kurs am Gymnasium Kaltenkirchen belegt und es erfolgt eine Bewerbung inklusive eines Motivationsschreibens.
  • Klassenstufen: 8, 9, E, Q1 (G8) bzw. 9, 10, E, Q1 (G9)
  • Reiseziel: Sotschi, ggf. über Moskau
  • Zeitraum: In der Regel im April oder Mai
  • Zielsetzung: Spracherwerb, kultureller Austausch, Landeskunde

Austauschfahrt nach Frankreich

  • Ansprechpartner: z.Z. Frau Saboia
  • Kostenobergrenze: ca. 500,- Euro
  • Teilnahme: freiwillig, einmalige Teilnahme
  • Voraussetzung: Französisch wird als Unterrichtsfach belegt und es erfolgt eine Bewerbung inklusive eines Motivationsschreibens.
  • Klassenstufe: 9, E, Q1 (G8) bzw. 10, E, Q1 (G9)
  • Reiseziel: Paris
  • Zeitraum: Samstag bis Donnerstag vor den Sommerferien
  • Zielsetzung: Spracherwerb, interkulturelles Lernen, Landeskunde

Abschlussfahrten

  • Abschlussfahrten sind nicht Bestandteil des Wanderfahrtenkonzepts und werden daher nicht durchgeführt.
  • Alternativ kann ein Abschlussfest in in der 10. Klasse stattfinden.

Orientierungsstufe (Klasse 5)

  • Klassenfahrt 3 Tage
  • Gebündelte Klassenfahrt: Alle Klassen fahren nacheinander.
  • Kostenobergrenze: 100,- Euro
  • Teilnahme: Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Reiseziel: Bad Segeberg
  • Zeitraum: Zwischen Sommer- und Weihnachtsferien.

Mittelstufe (Klasse 8)

  • Klassenfahrt 5 Tage
  • Gebündelte Klassenfahrt: Alle Klassen eines Jahrgangs fahren gleichzeitig.
  • Kostenobergrenze: 325,- Euro
  • Teilnahme: Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Reiseziel: Deutschlandweit mit möglichen Tagesausflügen ins Ausland.
  • Zeitraum: Zwischen Sommer- und Herbstferien

Oberstufe (Klasse Q1)

  • Studienfahrt
  • Gebündelte Klassenfahrt: Alle Klassen eines Jahrgangs fahren gleichzeitig.
  • Kostenobergrenze: 515,- Euro
  • Teilnahme: Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Reiseziel: Deutschlandweit oder europäisches Ausland
  • Zeitraum: Zwischen Sommer- und Herbstferien

AG-"im Schnee"

  • Ansprechpartner: Herr Heinrichs
  • Kostenobergrenze: ca. 400,-Euro
  • Die Kosten müssen zusätzlich zu den Kosten der Klassenfahrten und Wandertage von den Eltern getragen werden.
  • Weiterhin kann auf Grund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der aktuell geltenden Rechtslage die Fahrt nur durchgeführt werden, wenn jeder begleitenden Lehrkraft ein Freiplatz übertragen wird.
  • Teilnahme: Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.
  • Eine Bewerbung aller Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7, 8, 9, 10 (G9) ist möglich.
  • Reiseziel: Skigebiet (ggf. Österreich)
  • Zeitraum: In der Woche vor den Halbjahreszeugnissen
  • Ziel: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen im Sport, Ski, Entstehung von Schnee, Anerkennung sozialer Leistungen für die Schule und die Mitschüler
  • Anmerkung: Eine Durchführung ist nur möglich, sofern sich genügend Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme entscheiden und es die Buchungslage zulässt.

Schulweiter Wandertag

  • Kostenobergrenze: Maximal 20,- Euro
  • Teilnahme: Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Reiseziel: Pro Schuljahr soll ein schulweiter Wandertag stattfinden, an dem alle Klassen des Gymnasiums regionale Unternehmungen mit den Klassenlehrkräften durchführen.
  • Zeitraum: Angestrebt ist ein Freitag nach dem mündlichen Abitur.

Kostenobergrenzen für die Wanderfahrten

  • Wandertag: 20,- Euro
  • Klasse 5: 195,- Euro
  • Klasse 8: 325,- Euro
  • Klasse Q1: 515,- Euro
  • Austauschfahrten: Es wird eine Kostenobergrenze von 500,- Euro angestrebt.
  • AG-"im Schnee": Es wird eine Kostenobergrenze von 400,- Euro angestrebt.

Rechtsgrundlagen, Broschüren und Handreichungen

1. „Lernen am anderen Ort“ (Mai 2006)

2. "Broschüre „Lernen am anderen Ort“ (März 2008)

3. "Handreichung für Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Begleitpersonen" (Februar 2020)