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Berlin aktuell Patrick Schnieder MdB

Ausgabe 225 - 18. Dezember 2020

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

normalerweise grüße ich an dieser Stelle gemeinsam mit meinem Mitarbeiterteam. In diesem Jahr muss das alljährliche Gruppenfoto entfallen. Mein Team arbeitet im Wechsel im Büro und im Homeoffice. Da also nie alle da sind, gibt es in diesem Jahr nur ein Selfie.

Nichtsdestotrotz, meine Mitarbeiterinnen, meine Mitarbeiter und ich wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr! Bleiben Sie in den kommenden Wochen zu Hause und bleiben Sie gesund!

In Kürze wird der Impfstoff zur Verfügung stehen. Wenn Sie zu den Personen gehören, die zuerst geimpft werden sollen, zögern Sie nicht. Nutzen Sie die Angebote in der Region und lassen Sie sich impfen! Ich hoffe, dass wir den Impfstoff zügig auch für weitere Personengruppen zur Verfügung stellen können und sich dann im nächsten Jahr nach und nach wieder Normalität einstellt.

Nächstes Jahr stehen dann hoffentlich wieder alle Kolleginnen und Kollegen gemeinsam unter dem Weihnachtsbaum.

Ihr Patrick Schnieder

Airbase Spangdahlem: Zum aktuellen Stand der Entwicklungen mit Norbert Röttgen

Die Ankündigung Präsident Trumps, die US-Truppen teilweise aus Spangdahlem abzuziehen, war ein Paukenschlag für die gesamte Eifel-Region. Nach der US-Wahl zeichnen sich nun neue Entwicklungen ab. Im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses Norbert Röttgen werfe ich einen Blick auf den aktuellen Stand der Beratungen in den USA und auf die Frage, wie es weitergehen kann.

Breitbandausbau im ländlichen Raum kommt voran

Im Jahr 2015 habe ich das Breitbandförderprogramm des Bundes als verantwortlicher Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit auf den Weg gebracht. Die unterschiedliche Ausbaugeschwindigkeit in den Bundesländern hatte es notwendig gemacht, dass sich der Bund im Bereich des Breitbandausbaus, der originär durch die Länder zu finanzieren ist, engagiert.

Die nun vorgelegten Daten des Infrastrukturatlas verdeutlichen die immensen Fortschritte, die seither erzielt wurden. Die durch EU-Recht vorgegebene Schwelle, ab welcher der Bund den Breitbandausbau durch Fördermittel stützen durfte, lag zunächst bei 30 Mbit/s. Die zugehörigen Ausbauprojekte zeigen bereits Wirkung, bis Mitte des Jahres 2020 waren rd. 95 Prozent der deutschen Haushalte mit mindestens 30 Mbit/s versorgt. Die überwiegende Mehrheit der verbleibenden Haushalte wird durch die laufenden Förderrunden angeschlossen werden.

Nach langen Gesprächen mit der EU-Kommission konnte die Bundesregierung in diesem Jahr erreichen, dass der Bund in Zukunft auch den Ausbau von Gigabitnetzen fördern darf. Die sogenannte Aufgreifschwelle wurde im Herbst auf 100 Mbit/s angehoben und wird ab Ende 2022 gänzlich entfallen. Das mittelfristige Ziel ist daher, sämtlichen Haushalten in Deutschland Internetgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s bereitzustellen. Durch die Anreize der bestehenden Förderkulisse konnte erreicht werden, dass bereits heute rd. 56 Prozent der Haushalte über einen Gigabitanschluss verfügen. Dies bedeutet eine Steigerung um mehr als 20 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres. Über reine Glasfaseranschlüsse verfügen inzwischen rd. 14 Prozent der Haushalte.

Schnelles Internet gehört zu einer modernen Daseinsvorsorge und ist ein überlebenswichtiger Standortfaktor. Ich bin hocherfreut, dass unsere im Jahr 2015 begonnenen Bemühungen Früchte tragen. Ganz besonders freue ich mich, wie sehr die ländlichen Regionen aufschließen. Mitte des Jahres waren 77 Prozent der Haushalte in den ländlichen Räumen mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Auch für die verbleibenden Haushalte stehen Fördermittel bereit.

Gemäß Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) befinden sich gegenwärtig 1.086 Breitbandausbauprojekte in der Förderung. Hiermit werden rd. 2,5 Millionen leistungsfähige Anschlüsse realisiert. Der Bund hat keine Kosten gescheut, um die Länder bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Alleine für die derzeitigen Ausbauprojekte sind 7,7 Mrd. Euro an Bundesmitteln bewilligt. Wir haben zudem darauf gedrängt, dass ein zusätzlicher Fokus auf dem Anschluss der Betriebe und Schulen liegt. So werden im Rahmen der Ausbauprojekte beispielsweise auch 10.646 Schulen mit leistungsfähigen Internetverbindungen ausgestattet.

Weitere Fördermillionen für die Vulkaneifel

Erfreuliche Nachrichten aus Berlin: Seit dieser Woche liegt die Zusage des Bundes vor, weitere 7,38 Mio. Euro für den Glasfaserausbau im Vulkaneifelkreis bereitzustellen. Sobald diese durch Mittel des Landes und des Kreises ergänzt werden, stehen nun weitere 14,75 Mio. Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung.

In den vergangenen Förderrunden hatte der Bund bereits Fördermittel in Millionenhöhe für den Breitbandausbau in der Vulkaneifel zur Verfügung gestellt. Mit den nun zugesagten Mitteln sollen diejenigen Adressen versorgt werden, für die im ersten Ausbauschritt Unternehmen ursprünglich ein eigenwirtschaftliches Ausbauinteresse signalisiert haben, ohne dass es anschließend zu einem Ausbau kam. Zudem werden auch Adressen in Außenbereichen und Ortsrandlagen Teil des Ausbaus sein. Die Förderzusage aus Berlin ist eine hervorragende Nachricht für die Menschen in der Vulkaneifel. Das Versprechen, den ländlichen Raum gezielt und massiv zu fördern, lösen wir ein.

Die Gelder stammen aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes, das ich als verantwortlicher Berichterstatter im Jahr 2015 mit auf den Weg gebracht habe. Der jetzige Ausbau sieht die Herstellung gigabitfähiger Anschlüsse vor. Wir haben von Anfang an betont, dass alle bisherigen Ausbauschritte nur Zwischenschritte darstellen. Unser Ziel ist und bleibt es, dass langfristig alle Haushalte über gigabitfähige Anschlüsse verfügen. Diesem Ziel sind wir in der Vulkaneifel nun ein gutes Stück näher gekommen.

Die Bestätigung der Kofinanzierung durch das Land steht noch aus, soll jedoch in Kürze erfolgen. Durch den Erlass des neuerlichen Zuwendungsbescheides gehen wir den nächsten Schritt auf dem wichtigen Weg in die Gigabit-Gesellschaft. Mein besonderer Dank gilt der Kreisverwaltung, die erneut einen herausragenden Förderantrag eingereicht hat.

Neue Regeln zum Jahreswechsel

Die EEG Novelle bringt deutliche Entlastungen für Betreiber von Kleinanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet, das unter anderem für private Betreiber von Solaranlagen wichtige Neuerungen zum 1. Januar bringt. Was sich für Betreiber von Kleinanlagen ändert.

Was ist die wichtigste Neuerung, die ab Januar für Kleinanlagen gilt?

Ein ganz zentrales Anliegen vieler privater Anlagenbetreiber war die Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze. Diese konnten wir in den Verhandlungen durchsetzen. Wir haben uns auf eine Anhebung von 10 kW (wie EEG 2017) auf 30 kW und von 10 auf 30 MWh pro Jahr verständigt. Damit werden die meisten Solar-Dachanlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Dies gilt auch für Bestandsanlagen, einschließlich ausgeförderter Anlagen, sogenannter Ü20-Anlagen. Ü20 Anlagen dürfen ganz grundsätzlich Eigenverbrauch nutzen.

Die Digitalisierung der Erneuerbaren Energien spielt in dieser Novelle eine wichtige Rolle. Müssen Kleinanlagen nachgerüstet werden?

Meinen Kollegen und mir war es ein wichtiges Anliegen, gerade Bestands-Kleinanlagen nicht durch zu hohe Einbaukosten über Gebühr zu belasten. Daher haben wir die Verpflichtung für den Einbau von Smart Metern, also von intelligenten Stromzählerm, für Kleinanlagen stark abgeschwächt. Kleinstanlagen im Bestand werden von der Smart-Meter-Pflicht ganz ausgenommen. Anlagen müssen erst ab 7 kW sichtbar und ab 25 kW sicht- und steuerbar gemacht werden durch den Einbau der entsprechenden intelligenten Zähler. Grundsätzlich sind Smart Meter ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung des Energiesystems und damit für das Gelingen der Energiewende. Sie tragen zur Systemsicherheit bei und ermöglichen neue Geschäftsmodelle und Stromtarife, z.B. vergünstige Tarife in Zeiten geringer Stromnachfrage. Deshalb brauchen wir diese Technologie.

Was ändert sich sonst noch im Bereich der Solaranlagen?

Für Solardachanlagen im Segment von 300 bis 750 kW haben wir eine wichtige Erleichterung vereinbart. Sie können zukünftig wählen, ob sie den produzierten Strom zu 50 Prozent als Eigenstrom nutzen wollen und 50 Prozent in der Festvergütung vergütet wird, oder ob sie an der Ausschreibung in einem neu eingerichteten, eigenen Segment für Dachanlagen teilnehmen wollen. Damit werden bisher nicht genutzte Potenziale für den Solardachausbau erschlossen und gleichzeitig die oftmals landwirtschaftlich wertvollen Freiflächen entlastet.

Wald und Wild: Gespräch im Prümer Forst zur Zukunft des Waldes

Die Situation in den Wäldern ist angespannt. Nach den Dürrejahren und dem Schädlingsbefall sind viele Bäume krank, ganze Waldflächen abgestorben. Wiederaufforstung ist das Gebot der Stunde. Wie die Aufforstung und Verjüngung im Forst im Zusammenspiel mit der Regulierung des Wildbestandes in den Wäldern gelingen kann, war Gegenstand eines Gesprächs, das ich vor Kurzem im Prümer Forst führen konnte.

Beim Gespräch vor Ort waren: Lea Heinen, Forstinspektorin und Revierleiterin im Forstrevier Sellerich, Karl-Ludwig Pentzlin, aus Prüm und Peter Wind, Forstamtsleiter im Forstamt Prüm.

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Erstellt mit einem Bildern von Peter Wind • Tobias Koch • Patrick Schnieder