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UNFALL? EURE RECHTE!

Wie seid ihr BEI SECURITAS versichert?

Die gute Nachricht zuerst. Bei Securitas seid ihr gut versichert. Zum einen greift die gesetzliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung. Zusätzlich hält Securitas für alle Beschäftigte eine private Gruppenunfallversicherung bereit. Abgesichert sind damit auch private Unfälle, also auch Unfälle außerhalb des Berufslebens.

Wir stellen euch beide Versicherungsarten vor:

Was regelt die gesetzliche Pflichtversicherung?

Verletzt ihr euch in Ausübung eures Dienstes, haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Da für Unternehmen aufgrund der unkalkulierbaren Folgekosten ein hohes wirtschaftliches Risiko besteht, übernehmen in vielen Bereichen im Arbeitsleben sog. Berufsgenossenschaften die Unternehmerhaftpflicht. Für die Securitas GmbH Sicherheitsdienste ist die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) die gesetzliche Unfallversicherung. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dort ist auch geregelt, dass ihr bei der VBG gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert seid. Entsprechende Regelungen gelten auch für andere Berufsgenossenschaften, die für Securitas-Gesellschaften zuständig sind (beispielsweise die BG ETEM für die Securitas GmbH Sicherheitstechnik).

Was ist ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte oder freiwillig Versicherte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.

Dazu gehören z. B. auch Unfälle

  • auf allen mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten
  • beim Betriebssport
  • bei vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen.

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient.

Was ist ein Wegeunfall?

Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. In der Regel beginnt dieser mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.

Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg und auf Umwegen, die notwendig werden,

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften,
  • bei Umleitungen oder
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg zügiger erreicht werden kann.

Kein Versicherungsschutz besteht:

  • während einer Unterbrechung des Weges (z. B. Einkauf)
  • bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
  • in der Regel bei Abwegen (d. h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen)

Hinweis: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz!

Was ist eine Berufskrankheit?

Bei Berufskrankheiten handelt es sich um Erkrankungen, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.

Welche Krankheit als Berufskrankheit anerkannt ist, regelt eine Verordnung der Bundesregierung. Dort sind nur solche Krankheiten aufgeführt, die nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht werden und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.

Zivilisations- und Allgemeinkrankheiten, die mehr oder weniger bei allen Berufsgruppen und Teilen der Bevölkerung in gleicher Weise auftreten, scheiden als Berufskrankheit aus.

Im Interesse eines schnellen Handelns muss eine Berufskrankheit (bzw. schon der Verdacht auf eine Berufskrankheit) unverzüglich gemeldet werden:

  • vom Unternehmer, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass bei Versicherten seines Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte,
  • vom Arzt oder Zahnarzt bei begründetem Verdacht, dass bei seinem Patienten eine Berufskrankheit zu entstehen droht oder schon besteht.
  • vom Versicherter, bei begründetem Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte

Wie funktioniert die Schadensmeldung?

Wichtig: Erleidet ihr einen Arbeits- oder Wegeunfall, meldet ihr diesen schnellstmöglich bei eurer Objekt/ Bereichsleitung oder der Personalabteilung.

In der Regel füllt ihr dazu das Formblatt "Unfallanzeige" aus (wird vom Arbeitgeber gestellt). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der VBG innerhalb von drei Tagen den Arbeits- oder Wegeunfall anzeigen, sofern dieser eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit auslöst.

In Ausnahmefällen könnt ihr aber auch direkt bei der VBG euren Arbeits- und Wegeunfall / Berufskrankheit melden. Ihr könnt dazu das von der VBG bereitgestellte Online- Unfallmeldeformular nutzen. Denkt aber daran, dass die Unfallmeldung immer auch an den Arbeitgeber weitergeleitet werden muss.

WAS regelt DIE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG?

Zur Abmilderung von Unfallfolgen hat die SECURITAS Deutschland Holding GmbH & Co. KG eine Gruppenunfallversicherung bei der R+V abgeschlossen, die euch neben der gesetzlichen Versicherung zusätzlich zugute kommt.

Die Inhalte der mit der R+V geschlossenen Vereinbarung in Kürze:

  • Abgedeckt sind Unfälle, im Beruf und in der Freizeit (also 24 Stunden rund um die Uhr)
  • Versichert sind Unfälle, die zu einem Todesfall oder Invalidität führen (bei Invalidität bis zu 20.000,00 EUR bzw. im Todesfall 10.000,00 EUR)
  • Begünstigter aus der Versicherung sind die SECURITAS Beschäftigten (oder deren Angehörige im Todesfall)
  • SECURITAS zahlt die Versicherungsbeiträge
  • Der Versicherungsschutz richtet sich im Schadenfall nach der Police mit dem Versicherungspartner „R+V Versicherungen“

Wie macht Ihr Ansprüche geltend?

Ihr oder eure Angehörigen müssen sich im Schadenfall über SECURITAS an die Versicherung wenden und ein Unfall-Meldeformular ausfüllen.

Download des Unfall-Meldeformular als PDF-Datei

Das Formular muss ausgefüllt werden und wird über eure Personalabteilung an den Versicherungsmakler und die Rechtsabteilung der Securitas Deutschland Holding gesandt.

FRAGEN ODER ANREGUNGEN ZUM THEMA?

betriebsratregionberlin@securitas.de
Created By
Martin Krauzig
Appreciate

Credits:

Erstellt mit Bildern von Lucian Alexe - "Traffic cone" • Timothy Eberly - "Fireman putting on his gear" • Eugene Triguba - "Man in front of headlight" • Bret Kavanaugh - "Hospital bed"